Die Personalbedarfsplanung ist ein Teilgebiet der Personalplanung, die im Rahmen der Personalwirtschaft ein praktisches Aufgabengebiet der Betriebsführung bildet. Die Methoden der Personalbedarfsplanung werden im Rahmen des Personalmanagements wissenschaftlich in der Betriebswirtschaftslehre diskutiert. Personalbedarfsplanung wird definiert als "Maßnahmen zur Ermittlung des derzeitigen und zukünftigen quantitativen und qualitativen Bedarfs an Führungskräften und Mitarbeitern eines Unternehmens." [1]

  • Mit Hilfe der Personalbedarfsplanung wird abgeschätzt, wie groß der Personalbedarf eines Betriebs in der Zukunft sein wird.
  • Der Personalbedarf wird qualitativ und quantitativ geplant.
  • Bei einer Planung nach Qualität werden die in Zukunft (kurz-, mittel- oder langfristig) notwendigen Qualifikationen/Fähigkeitsprofile ermittelt.
  • Bei der Planung der Quantität werden, meistens zu statistischen Zwecken, Köpfe gezählt. Hierzu kann man folgende Formel anwenden:

Zukünftiger Personalbestand = aktueller Bestand + Zugänge - Abgänge (Bz = Ba + Z - A).

  • Detaillierter lässt sich dies folgendermaßen darstellen

Gegenwärtig bestehende Stellen 1.800 + Anzahl neuer Stellen 150 - Anzahl entfallender Stellen 100 ------------------------------------------- = Bruttopersonalbedarf 1.850 Gegenwärtiger Personalbestand 2.000 + feststehende Zugänge 100 - feststehende Abgänge 200 - voraussichtliche Abgänge 100 ------------------------------------------- = Fortgeschriebener Personalbestand 1.800 Bruttopersonalbedarf 1.850 - Fortgeschriebener Personalbestand 1.800 = Nettopersonalbedarf 50 ===========================================

Auch in öffentlichen Verwaltungen findet Personalbedarfsplanung statt. So wird für die brandenburgische Landesverwaltung regelmäßig von der Landesregierung eine Personalbedarfsplanung aufgestellt und beschlossen[2].


Inhaltsverzeichnis


Arten des Personalbedarfs nach ihrer Zielsetzung

Entsprechend der Zielsetzung der Personalplanung unterscheidet man:

  1. Ersatzbedarf, den durch ausscheidende Mitarbeiter verursachten Bedarf, beispielsweise wegen Tod, Invalidität, Pensionierung, Kündigung durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber,
  2. Neubedarf (Erweiterungsbedarf), den über den augenblicklichen Personalbestand hinausgehenden (zusätzlichen) Personalbedarf, beispielsweise wegen Erhöhung der Betriebskapazität, Arbeitszeitverkürzungen, Hochkonjunktur,
  3. Minderbedarf (Personaleinschränkung), einen Rückgang des Personalbedarfs beispielsweise nach Rationalisierungsmaßnahmen, Strukturkrisen, Rezession,
  4. Reservebedarf, zusätzlich zum Stammpersonal für Notsituationen bereitgehaltenes Stammpersonal wie die „Rufbereitschaft“ bei der Feuerwehr,
  5. Zusatzbedarf, kurzfristiges zusätzliches Personal, beispielsweise wegen saisonalen Arbeitsbedarfs wie bei der Weinernte im Herbst,
  6. Freistellungsbedarf, Euphemismus für Personalüberschuss, der aus verschiedenen Gründen abgebaut werden muss, beispielsweise bei Absatzschwierigkeiten, Produktionseinschränkungen, Betriebsstilllegungen, bei der Schließung von Betriebsteilen und Filialen oder bei Rationalisierungsinvestitionen.

Zusammenspiel von Personalbedarf und Leistungsstunden

Üblicherweise beginnt die Planung des Personalbedarfs bei den gewünschten Leistungsstunden (auch Nettopersonalbedarf genannt), die sich z. B. aus dem gewünschten Serviceniveau eines Dienstleistungsunternehmens oder dem angestrebten Leistungsvolumen der Organisation ergeben. Fallweise wird aber auch vom gesamten Personalbedarf her geplant (z. B. bei Rekrutierungsengpässen, nicht veränderbaren Budgets) und geprüft welcher Nettobedarf damit abdeckbar ist. Beim gesamten Personalbedarf (auch Bruttopersonalbedarf genannt) werden auch alle anderen Arbeitszeiten neben den Leistungsstunden berücksichtigt (z. B. bezahlte Pausen, Übergabezeiten, Zeiten für Krankenstand und Urlaub). Insbesondere im Bereich von Dienstleistungsunternehmen (z. B. Call-Center, Handel, Gesundheitseinrichtungen, Logistik) geht es im Zuge der Personalbedarfsplanung um die detaillierte Bestimmung des Personalbedarfs nach verschiedenen Zeitpunkten (z. B. Personalbedarf im tageszeitlichen Verlauf, an verschiedenen Wochentagen, im Verlauf des Jahres). Nettopersonalbedarf und Bruttopersonalbedarf können dabei erheblich voneinander abweichen, insbesondere wenn durch Nettobedarfsspitzen oder Nettobedarfstäler keine arbeitswissenschaftlich angemessenen Schichtpläne gefunden werden können, die gut zum tageszeitlichen Verlaufsprofil des Nettopersonalbedarfs passen.

Quelle: Wikipedia